Wie viele Wiederholungsversuche hat man bei einer nicht bestandenen Prüfung?

Bei Nicht-Bestehen einer Prüfung muss das Modul innerhalb von vier Folgesemestern nach der erstmaligen Anmeldung abgeschlossen werden. Eine automatische Anmeldung zum nächsten Versuch findet nicht statt (siehe Zentrales Prüfungsamt.)

 

Ich habe ein Problem mit der Bewertung/Behandlung meiner Prüfung. Was kann ich tun?

Die Entscheidung über Widersprüche gegen alle Prüfungsangelegenheiten übernimmt der Prüfungsausschuss Bachelor/Master unter der Leitung von Prof. Cordes. Das Team der BAföG- & Sozialberatung sowie das Büro des AstA bieten darüber hinaus eine Beratung bei Problemen mit dem ZPA an (Weitere Informationen findet ihr hier.)

 

Ich habe mich nicht für die Prüfungen angemeldet. Was kann ich tun?

Sofern die Anmeldung für die Prüfungen ein technisches Problem war, findest du hier ein Formular. Bei anderen unverschuldeten Problemen ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem formlosen Antrag beim Prüfungsamt notwendig.

 

Wie kann ich mich zu einer Prüfung krank melden?

Dem Bereich A-Z des ZPA lässt sich folgendes entnehmen: „Wenn Sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie dies unverzüglich und schriftlich spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Prüfung dem zuständigen Bachelor-/Masterprüfungsausschuss anzeigen.
(Den vollständigen Text und das Formular findest du hier.)

 

Wie oft werden Prüfungen angeboten? Wann sind die Nachschreibetermine?

Die Prüfungen finden zum Ende jedes Semester statt. Bei den meisten Fächern ist der Wiederholungstermin im Folge-Semester also ca. 6 Monate später. Der Zeitraum für die Nachschreibe-Klausuren liegt meist in der vorlesungsfreien Woche vor den regulären Prüfungen. Die genauen Daten erfahrt ihr hier.